Privates Bau- und Architektenrecht

Privates Bau- und Architektenrecht

Wir begleiten Bauprojekte unterschiedlicher Größenordnung für Auftraggeber, Auftragnehmer, Planer und sonstige Baubeteiligte. 

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei den Verhandlungen von Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen, GMP-Verträgen, Vertragsgestaltungen bei ÖPP-Projekten, Bauträgerverträgen, Projektsteuerungs-, Architekten- und Ingenieurverträgen. Im Bereich des nachhaltigen juristischen Projektmanagements begleiten wir Bauvorhaben von der Idee bis zur erfolgreichen Verhandlung von Exit-Verträgen der fertiggestellten Immobilie. Während der Bauphase streben wir regelmäßig schnelle und pragmatische Lösungen an. Wir beraten und vertreten Baubeteiligte bei Störungen des Bauablaufs ebenso wie bei Baumängeln und Nachträgen, wobei wir hier auch auf ein Netzwerk externer Sachverständiger zur Unterstützung zurückgreifen können.  

Zu unseren Mandanten zählen Generalunternehmer, Projektentwickler, institutionelle Bauherren, Bauträgergesellschaften sowie eine im Bereich des Anlagenbaus angesiedeltes Mittelstandsholding mit ihren Tochtergesellschaften. Die gerichtliche Auseinandersetzung vor den ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten und die Verfahren der Streitschlichtung sind für uns Teil der umfassenden Mandatsbearbeitun

  Schwerpunkte  

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Gesellschaftsrecht

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Privates Bau- und Architektenrecht

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Baubegleitende Rechtsberatung

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Mietrecht

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Vergaberecht

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Öffentliches Planungs- und Baurecht

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Erbrecht

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