Öffentliches Planungs- und Baurecht

Öffentliches Planungs- und Baurecht

Erfolgreiche Projektentwicklungen benötigen rechtssichere Genehmigungen. Wir beraten bei der öffentlich-rechtlichen Realisierung von Bauprojekten jeder Größenordnung und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und sonstigen staatlichen Organen. Unsere anwaltliche Kompetenz im Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts ist dabei auf die Vermeidung zeit- und kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten durch eine enge Abstimmung mit Behörden und auch der Politik ausgerichtet. Projektentwickler, institutionelle Bauherren, Architektenbüros und Bauträger können dabei auf unsere ausgewiesene juristischen Fachkenntnisse sowie unsere langjährige Expertise bauen. 

Falls erforderlich, setzen wir Ihre Wünsche auch verwaltungsgerichtlich durch. Wir beraten ferner bei Planfeststellungsverfahren sowie im Bereich von Erschließungs- und städtebaulichen Verträgen.

  Schwerpunkte  

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Privates Bau- und Architektenrecht

Privates Bau- und Architektenrecht

Baubegleitende Rechtsberatung

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Mietrecht

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Vergaberecht

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Öffentliches Planungs- und Baurecht

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Erbrecht

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